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Thema: Kommunikationsmedien und Soziale Arbeit

Du gehst in Deiner Diplomarbeit davon aus, dass die Soziale Arbeit als Funktionssystem beschrieben werden kann, und untersuchst in ihr das symbolisch generalisierte Kommunikationsmedium des Systems?

Ja, das stimmt. Anhand der von Niklas Luhmann entwickelten Strukturmerkmale für symbolisch generalisierte Kommunikationsmedien, habe ich die bisherigen Medienvorschläge der Sozialen Arbeit geprüft. Vor diesem Hintergrund diskutiere ich meine These, den gesetzlich verbürgten Anspruch als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit zu verstehen.


Anspruch als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit – Was ist mit dem Begriff ‚Kommunikationsmedium’ gemeint?

Der Begriff – ursprünglich von Talcott Parsons geprägt – steht seit Niklas Luhmann für ein kommunikativ eingesetztes Symbol, das zu unwahrscheinlicher Kommunikation motiviert. Es sichert die Teilnahme an Kommunikation auch unter Bedingungen ab, die ansonsten als Zumutung abgelehnt würden. So lassen sich die Kommunikationsmedien Geld, Macht, Glaube, Recht, Liebe oder Wahrheit als Annahmeverstärker einsetzen, da die Motivation zur Teilnahme an spezifischer Kommunikation allein mithilfe rhetorischer Mitteln, mit moralischen Verstärkern oder unter Einsatz von Dankbarkeiten nur noch bedingt überzeugen kann.

Symbolisch generalisierte Kommunikationsmedien ermöglichen die Annahme einer Sinnofferte, obgleich die Entscheidung zur Annahme von den beteiligten Umwelten der Kommunikation – den Teilnehmenden - ausgeht, also nicht kommunikativ beeinflusst werden kann. Ich würde sie vielleicht als smarte Kommunikationsmedien bezeichnen, da die Attraktivität dieser Medien gerade die psychische Umwelt der Kommunikation überzeugt.
 

Du hast das Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit anhand von Strukturmerkmalen untersucht. Was genau hat es damit auf sich?

Die Strukturmerkmale beschrieb Niklas Luhmann in seinem Buch „Die Gesellschaft der Gesellschaft“. Mit ihnen stellte er die Bedingungen dar, die es rechtfertigen, von einem symbolisch generalisierten Kommunikationsmedium zu sprechen. Er stellte beispielsweise die Bedingung, dass sich das symbolisch generalisierte Kommunikationsmedium auf einen einheitlichen Zentralcode des jeweiligen Systems und auf die Präferenzseite des Codes beziehen lassen muss. Weiterhin sollte sich das Medium in selbstreferentiell strukturierten und geschlossenen Operationszusammenhängen integrieren lassen. Das Medium muss ferner die Auflösung in Beobachtungsebenen erster und zweiter Ordnung und die Offenheit des Mediencodes für Information und Mitteilung erlauben. Es sollte die strukturelle Kopplung der Kommunikation mit seiner Umwelt gewährleisten und die Fähigkeit zu inflationären und deflationären Tendenzen zeigen können. Nicht zuletzt muss es den Einschluss des durch das Medium und die Codierung Ausgeschlossenen symbolisieren und die Selbstvalidierung garantieren können.
 

Auf welche Kommunikationsmedien bist Du in Bezug auf Soziale Arbeit gestoßen?

Da waren unter anderem das Medium der Fürsorglichkeit, das von Micha Brumlik vorgestellt wurde, und die Überlegung von Peter Fuchs, die Konstruktion von Klientel als Medium der Sozialen Arbeit darzustellen.

Dagegen stellte ich meine These, das symbolisch generalisierte Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit im gesetzlich verbürgten Anspruch zu konzipieren.

Und zwar stellte mir folgende Fragen: Wie wird die Bereitschaft zur Fürsorge und die Umsetzung der Fürsorge kommunikativ geweckt und umgesetzt? Wann wird Soziale Arbeit verlangt und wann geduldet? Wieso sollten die Anforderungen zur Hilfeleistung angenommen und umgesetzt werden? Warum können Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten Unterstützung von freien Trägern oder Jugendämtern erwarten? Wieso muss die Intervention des Jugendamts von den betroffenen Familien geduldet werden, wenn das Kindeswohl gefährdet zu sein scheint?

In allen diesen Fällen bewirkt der Rückgriff auf den gesetzlich verbürgten Anspruch die Motivation zur sozialarbeiterischen Tätigkeit.

Die Überlegung, den Anspruch als Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit zu konzipieren, koppelte ich an die Funktion der Sozialen Arbeit in der als funktional ausdifferenziert beschriebenen Gesellschaft, die ich, im Rückgriff auf Peter Fuchs, als Ermöglichen und Wiederherstellen von Inklusionschancen angenommen habe. Das Schema Inklusion/Exklusion bezieht sich als Struktur der Kommunikation auf die Relevanz der Umwelt – also die der Leute – für bestimmte Kommunikation.
 

Kannst Du das etwas näher erläutern?

Ich verdeutliche mir das Schema Inklusion/Exklusion gern am Beispiel eines Volksentscheids, dessen Teilnahme die Staatsbürgerschaft des Landes voraussetzt, indem entschieden werden soll. Nur der Nachweis der Staatsbürgerschaft gilt der politischen Kommunikation des Landes als Inklusionsbedingung. Alle anderen Bürger, die den Nachweis nicht erbringen können, werden als nicht relevant für das Referendum angesehen. Auf sie fällt, sinnbildlich gesprochen, der Schatten der Exklusion, selbst wenn sie von der Entscheidung des Referendums betroffen wären.

Es lassen sich, wird auf die Inklusionschancen und der damit verbundenen Exklusion geachtet, mit diesem Schema die unterschiedlichsten Situationen vorstellen, in denen durch Inklusion in das System die Exklusion als davon unterschiedene Seite der Unterscheidung Auswirkungen gewinnt. Damit hängt zusammen, dass die einzelnen Funktionssysteme strukturdeterminiert operieren und auf den Effekt des ‚spill-over’, den Peter Fuchs beschrieben hat, keine Rücksicht nehmen.
 

Mit dem Schema der Inklusion/Exklusion markiert die Kommunikation die Relevanzmarkierung ihrer Umwelt. In welchem Bezug steht dazu der ‚Spill-over-Effekt’?

Der ‚Spill-over-Effekt’ bezeichnet die mögliche Exklusionsdrift, die durch Exklusion aus einigen Funktionssystemen entstehen kann und in der Ausweitung auf andere Funktionssysteme seine Gefährlichkeit für die davon betroffenen Leute gewinnt. Beispielsweise kann sich die abnehmende Kaufkraft einer Familie auf die Bildungschancen der Kinder auswirken, wenn der Nachhilfeunterricht nicht gewährleistet ist und keine Schulbücher bereitgestellt werden können. Die schwindende Kaufkraft kann sich ebenso auf die Teilnahme am öffentlichen Leben auswirken, insofern Zeitungen und Fernseher nicht zur Verfügung stehen oder nicht angemessene Kleidungsstücke für Konzertbesuche die sozialen Kontakte reduzieren.

Soziale Arbeit sehe ich genau auf das Problem bezogen, den ‚Spill-over-Effekt’ zu unterbinden, gebunden jedoch an das Problem, nicht für andere Teilsysteme inkludieren zu können. Am Beispiel des möglichst perfekten ‚Nachstellens’ von familienähnlichen Situationen in Heimkontexten oder betreuten Wohnformen, die als Familienersatz fungieren, lassen sich die vergeblichen Inklusionsbemühungen der Sozialen Arbeit zeigen. Deshalb wird die Funktion der Sozialen Arbeit auch als Arbeit an der Erhaltung und Wiederherstellung der Chance zur Inklusion beschrieben, die, um am genannten Beispiel zu bleiben, ihren Fokus auf die sozialpädagogische Familiehilfe setzt.
 

Deine These ist, den gesetzlich verbürgten Anspruch als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit anzunehmen. Welche Gründe gibt es dafür?

Zum einen die schon erwähnten Strukturmerkmale der Kommunikationsmedien. Sie müssen sich mit dem Medium Anspruch und den Strukturen des Systems Soziale Arbeit kompatibel zeigen. Neben den Strukturmerkmalen diskutiert unser Arbeitskreis an der FH in Neubrandenburg zurzeit die Form des Mediums Anspruchs.
 

Die Form im Sinne des Formkalküls Spencer Browns? 

Ja, und auch die der Form/Medium-Unterscheidung nach Fritz Heider. Das ist, wie gesagt noch vollkommen offen und ungeklärt. Die Form nach Spencer-Brown wird differenztheoretisch aus der Einheit einer Zweiseiten-Unterscheidung gebildet, die sich wiederum von etwas unterscheiden lässt. Auf Anspruch bezogen, wäre die davon unterschiedene Seite die des Nicht-Anspruchs. Die Einheit der Unterscheidung Anspruch/Nicht-Anspruch wird durch den Anspruch markiert. Die Form des Anspruchs wiederum bildet sich durch den zweiten Schritt, der die Frage danach stellt, wovon sich die Einheit ‚Anspruch’ unterscheidet. Die Einheit der Unterscheidung Anspruch/Nicht-Anspruch unterscheidet demnach alles, was sich als möglicher Anspruch darstellt und was sich der Anspruchsdefinition entzieht, beziehungsweise nicht bearbeiten lässt. Die Suche geht also in die Richtung, die durch Anspruch/Nicht-Anspruch unterschiedene  Kommunikation der Sozialen Arbeit genau definieren zu können. Die Unterscheidung der sozialarbeiterischen Kommunikation, fast hätte ich ‚hängt’ gesagt, von dem ab, was sich nicht der Form des Anspruchs fügt und sich damit vom System bearbeiten lässt. Das könnten zum Beispiel die Fälle sein, die man als Schicksal beschreibt, und an deren Bearbeitung sich keine sozialarbeiterische Kommunikation anschließt.  

Entsprechend stellt sich die Codierung der Sozialen Arbeit dar. Sie trifft genau dieselbe Unterscheidung und lässt sich mit Peter Fuchs als Sortierleistung beschreiben, die jeweils den ‚Fall für Soziale Arbeit’ von dem des ‚Nicht-Falls’ unterscheidet. Die Form der Unterscheidung Fall/Nicht-Fall ergibt sich in analoger Weise zum Medium Anspruch dadurch, dass auch sie sich von dem unterscheidet, was sich weder den Unterscheidungsseiten zuordnen lässt, noch durch die Soziale Arbeit in eine Fallkonstruktion umgewandelt werden kann. Erweitert um das Kommunikationsmedium kann die Codierung der Sozialen Arbeit als Sortierleistung des Systems beschrieben werden, das sich immer dann erkennt und erkannt wird, wenn es um die Zuordnung von ‚Anspruchsfall’ und ‚kein Anspruchsfall’ geht.

Die erwähnte zweite Möglichkeit der Formbestimmung liegt in der Anwendung der Form/Medium-Unterscheidung. Form und Medium unterscheiden sich im Anschluss an Überlegungen Fritz Heiders durch die Formierung von gleichen Elementen, die auf der Form-Seite enger gekoppelt und auf der Seite des Mediums loser gekoppelt sind. Hier interessieren uns die Elemente des Mediums Anspruch.
 

Lass uns noch mal auf Deine These zurückkommen! Wenn man ihr folgt, würde das heißen, dass jegliche sozialarbeiterische Fallkonstruktion an das Medium Anspruch (und damit an das Rechtssystem) gebunden wäre?

Das würde ich so sehen. Eine Gefahr steckt allerdings darin, die Strukturen der Sozialen Arbeit mit denen des Rechtssystems zu verwechseln. An folgendem Beispiel kann die Trennung der Systemstrukturen verdeutlicht werden. Vor einigen Monaten wurde der Anspruch auf die Übernahme der Kosten von Bordellbesuchen durch das Sozialamt eingeklagt. Das Amt weigerte sich mit der Begründung, dass für den Fall kein Anspruch vorgesehen ist. Die zusätzliche Leistungserstattung wurde vom Amt also zunächst abgelehnt, da der Leistungsempfänger keinen Anspruch geltend machen konnte. Dank der Möglichkeit, Widerspruch und Klage einzureichen, musste das Recht sich des Falls annehmen und zu einer Entscheidung kommen. Es kam zu dem Schluss, dass der Anspruch sehr wohl besteht, die Kosten im Regelsatz aber schon enthalten seien.

Ich stelle mir vor, dass sich die starke Bindung der Sozialen Arbeit an das Rechtssystem durch die Nebencodierung ‚Recht/Unrecht’ ergibt. Die Kommunikation der Sozialen Arbeit greift auf den Nebencode immer dann zurück, wenn sich die eigene Sortierleistung nicht mehr hinreichend scharf auf den Sachverhalt anwenden lässt.

Ob allerdings jegliche sozialarbeiterische Fallkonstruktion an das Medium Anspruch gebunden ist, wäre interessant zu prüfen. Meine Suche nach Gegenbeispielen ist noch auf keine Fallkonstruktion der Sozialen Arbeit gestoßen, die sich nicht auf die schriftliche Fixierung von Ansprüchen zurückführen ließe, sei es von Seiten des Hilfebedürftigen aus betrachtet, oder von der des Hilfeleistenden. Was sich zeigen lässt, ist, dass die Rückbindung der Sozialen Arbeit an das Medium Anspruch und seine Vorläufer bis ins 15. Jahrhundert und vielleicht noch weiter zurück reicht.

Da wäre die 1542 eingeführte Schleswig-Holsteinische Kirchenordnung, die als lokal wichtigste nachreformatorische Gesetzgebung gilt, und wesentliche Rahmenbedingungen der Armenfürsorge festlegte. Oder die Lübecker Armenordnung von 1601, in der die Unterstützungsberechtigten von den nicht berechtigten Leuten unterschieden wurden. Die Einführung der Bettelzeichen ist zu nennen, die die ehrlich Armen von den unehrlich Armen unterschieden, um den Missbrauch und die Erschleichung der Hilfe verhindern zu können.

International betrachtet, verpflichtete die englische Armengesetzgebung von 1601 die sich aus der Armenpflege zurückziehende Kirche derart, dass die Bedürftigen vor Ort zu versorgen seien. Auch in Frankreich und Deutschland nahm, hier durch die verschiedenen Kombinationen von Armen-, Siechen-, Werk-, Spinn-, Zucht- und Tollhäusern und dort 1656 durch die Errichtung der hôpitaux généraux, der Staat für sich den Wegschluss der Leute, die die Ordnung stören oder stören könnten, in Anspruch. Die erstmalige Systematisierung der Nächstenliebe, die gleichzeitig die Soziale Arbeit von der staatlichen Trägerschaft wieder ablöste und durch die Organisierung von Hilfeaktivitäten den modernen Formen der Sozialen Arbeit nahe kommt, setzt dann 1848 durch die Gründung der ‚Inneren Mission’ von Johann Hinrich Wichern ein. In der staatlichen Fürsorge, die sich mit der Einführung der bismarckschen Versicherungspflicht nicht mehr auf Mildtätigkeit, Barmherzigkeit oder Mitleid abstützte, sondern auf rechtlichen, politischen oder privatrechtlichen Grundlagen Hilfe leistete, sehe ich das bis heute erhalten gebliebene Fundament, auf Ansprüche zurück zu greifen.
 

Wie wird der Anspruch symbolisiert? Oder was bedeutet die Symbolisierung in Bezug auf das symbolisch generalisierte Kommunikationsmedium?

Der Kommunikation der Sozialen Arbeit muss es gelingen, die an sich unwahrscheinliche Hilfezumutung aufgrund eines Anspruchs auf Hilfe zu symbolisieren. Mit anderen Worten, soll die Aufforderung zur Hilfeleistung Erfolg haben oder die Aufforderung zur Hilfeleistung erfolgreich abgewehrt werden, dann bedarf es einer Symbolik, die die Erwartungen der an Kommunikation beteiligten Personen rechtfertigt.

Das Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit wird deshalb, so meine These, über Formulare symbolisiert.

Formulare bieten einen, dem jeweiligen Anspruch entsprechenden vorgegebenen Text, der an bestimmten Stellen ergänzt wird. Sie bieten die Sicherheit, nur die speziell geforderten Bedingungen mit den jeweils eingetragenen persönlichen Beschreibungen so zu kombinieren, dass dem Antrag entweder stattgegeben, oder er abschlägig beschieden wird. Das wäre der Idealtyp eines Formulars, aber es lassen sich darunter genauso die protokollierten Hilfeplangespräche, Entlassungsberichte oder Einschätzungen subsumieren, die als Bedingungen für die Bewilligung des Anspruchs ausgewertet werden.
 

Welche Konsequenzen für die Soziale Arbeit siehst Du, wenn man das Medium als Anspruch konzipiert?

Für das Tagesgeschäft der Sozialen Arbeit sehe ich keine nennenswerten Veränderungen oder Verschiebungen. Konsequenzen würde ich jedoch in den Beschreibungsmöglichkeiten vermuten, die sich mit dem Phänomen Soziale Arbeit auseinandersetzen.

Ich kann mir auch vorstellen, dass sich durch diesen neuen Beschreibungsvorschlag die Selbstbeschreibungen der Sozialen Arbeit wandeln. Das setzt freilich voraus, dass die Analyse des Kommunikationsmediums Anspruch fortgesetzt und sein Verhältnis zur Codierung, zur Programmebene, zur Operation, zum symbiotischen Mechanismus oder zur Kontingenzformel näher geklärt wird.

SozialArbeit.ch, Januar 2005

 
Olaf Maaß arbeitet als Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge im Sozialen Dienst eines Alten- und Pflegeheims in Geesthacht. Vorbereitet werden die Aufsätze „Anspruch als Medium der Sozialen Arbeit“ und „Die Intrige des politischen Systems“.