Thema:
Kommunikationsmedien und Soziale Arbeit
Du gehst in Deiner Diplomarbeit davon
aus, dass die Soziale Arbeit als
Funktionssystem beschrieben werden kann, und
untersuchst in ihr das symbolisch
generalisierte Kommunikationsmedium des
Systems?
Ja, das stimmt. Anhand der von Niklas
Luhmann entwickelten Strukturmerkmale für
symbolisch generalisierte
Kommunikationsmedien, habe ich die
bisherigen Medienvorschläge der Sozialen
Arbeit geprüft. Vor diesem Hintergrund
diskutiere ich meine These, den gesetzlich
verbürgten Anspruch als symbolisch
generalisiertes Kommunikationsmedium der
Sozialen Arbeit zu verstehen.
Anspruch als symbolisch generalisiertes
Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit –
Was ist mit dem Begriff
‚Kommunikationsmedium’ gemeint?
Der Begriff – ursprünglich von Talcott
Parsons geprägt – steht seit Niklas Luhmann
für ein kommunikativ eingesetztes Symbol,
das zu unwahrscheinlicher Kommunikation
motiviert. Es sichert die Teilnahme an
Kommunikation auch unter Bedingungen ab, die
ansonsten als Zumutung abgelehnt würden. So
lassen sich die Kommunikationsmedien Geld,
Macht, Glaube, Recht, Liebe oder Wahrheit
als Annahmeverstärker einsetzen, da die
Motivation zur Teilnahme an spezifischer
Kommunikation allein mithilfe rhetorischer
Mitteln, mit moralischen Verstärkern oder
unter Einsatz von Dankbarkeiten nur noch
bedingt überzeugen kann.
Symbolisch generalisierte
Kommunikationsmedien ermöglichen die Annahme
einer Sinnofferte, obgleich die Entscheidung
zur Annahme von den beteiligten Umwelten der
Kommunikation – den Teilnehmenden - ausgeht,
also nicht kommunikativ beeinflusst werden
kann. Ich würde sie vielleicht als smarte
Kommunikationsmedien bezeichnen, da die
Attraktivität dieser Medien gerade die
psychische Umwelt der Kommunikation
überzeugt.
Du hast das Kommunikationsmedium der
Sozialen Arbeit anhand von Strukturmerkmalen
untersucht. Was genau hat es damit auf sich?
Die Strukturmerkmale beschrieb Niklas
Luhmann in seinem Buch „Die Gesellschaft der
Gesellschaft“. Mit ihnen stellte er die
Bedingungen dar, die es rechtfertigen, von
einem symbolisch generalisierten
Kommunikationsmedium zu sprechen. Er stellte
beispielsweise die Bedingung, dass sich das
symbolisch generalisierte
Kommunikationsmedium auf einen einheitlichen
Zentralcode des jeweiligen Systems und auf
die Präferenzseite des Codes beziehen lassen
muss. Weiterhin sollte sich das Medium in
selbstreferentiell strukturierten und
geschlossenen Operationszusammenhängen
integrieren lassen. Das Medium muss ferner
die Auflösung in Beobachtungsebenen erster
und zweiter Ordnung und die Offenheit des
Mediencodes für Information und Mitteilung
erlauben. Es sollte die strukturelle
Kopplung der Kommunikation mit seiner Umwelt
gewährleisten und die Fähigkeit zu
inflationären und deflationären Tendenzen
zeigen können. Nicht zuletzt muss es den
Einschluss des durch das Medium und die
Codierung Ausgeschlossenen symbolisieren und
die Selbstvalidierung garantieren können.
Auf welche Kommunikationsmedien bist
Du in Bezug auf Soziale Arbeit gestoßen?
Da waren unter anderem das Medium der
Fürsorglichkeit, das von Micha Brumlik
vorgestellt wurde, und die Überlegung von
Peter Fuchs, die Konstruktion von Klientel
als Medium der Sozialen Arbeit darzustellen.
Dagegen stellte ich meine These, das
symbolisch generalisierte
Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit im
gesetzlich verbürgten Anspruch zu
konzipieren.
Und zwar stellte mir folgende Fragen: Wie
wird die Bereitschaft zur Fürsorge und die
Umsetzung der Fürsorge kommunikativ geweckt
und umgesetzt? Wann wird Soziale Arbeit
verlangt und wann geduldet? Wieso sollten
die Anforderungen zur Hilfeleistung
angenommen und umgesetzt werden? Warum
können Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten
Unterstützung von freien Trägern oder
Jugendämtern erwarten? Wieso muss die
Intervention des Jugendamts von den
betroffenen Familien geduldet werden, wenn
das Kindeswohl gefährdet zu sein scheint?
In allen diesen Fällen bewirkt der
Rückgriff auf den gesetzlich verbürgten
Anspruch die Motivation zur
sozialarbeiterischen Tätigkeit.
Die Überlegung, den Anspruch als
Kommunikationsmedium der Sozialen Arbeit zu
konzipieren, koppelte ich an die Funktion
der Sozialen Arbeit in der als funktional
ausdifferenziert beschriebenen Gesellschaft,
die ich, im Rückgriff auf Peter Fuchs, als
Ermöglichen und Wiederherstellen von
Inklusionschancen angenommen habe. Das
Schema Inklusion/Exklusion bezieht sich als
Struktur der Kommunikation auf die Relevanz
der Umwelt – also die der Leute – für
bestimmte Kommunikation.
Kannst Du das etwas näher erläutern?
Ich verdeutliche mir das Schema
Inklusion/Exklusion gern am Beispiel eines
Volksentscheids, dessen Teilnahme die
Staatsbürgerschaft des Landes voraussetzt,
indem entschieden werden soll. Nur der
Nachweis der Staatsbürgerschaft gilt der
politischen Kommunikation des Landes als
Inklusionsbedingung. Alle anderen Bürger,
die den Nachweis nicht erbringen können,
werden als nicht relevant für das Referendum
angesehen. Auf sie fällt, sinnbildlich
gesprochen, der Schatten der Exklusion,
selbst wenn sie von der Entscheidung des
Referendums betroffen wären.
Es lassen sich, wird auf die
Inklusionschancen und der damit verbundenen
Exklusion geachtet, mit diesem Schema die
unterschiedlichsten Situationen vorstellen,
in denen durch Inklusion in das System die
Exklusion als davon unterschiedene Seite der
Unterscheidung Auswirkungen gewinnt. Damit
hängt zusammen, dass die einzelnen
Funktionssysteme strukturdeterminiert
operieren und auf den Effekt des ‚spill-over’,
den Peter Fuchs beschrieben hat, keine
Rücksicht nehmen.
Mit dem Schema der Inklusion/Exklusion
markiert die Kommunikation die
Relevanzmarkierung ihrer Umwelt. In welchem
Bezug steht dazu der ‚Spill-over-Effekt’?
Der ‚Spill-over-Effekt’ bezeichnet die
mögliche Exklusionsdrift, die durch
Exklusion aus einigen Funktionssystemen
entstehen kann und in der Ausweitung auf
andere Funktionssysteme seine Gefährlichkeit
für die davon betroffenen Leute gewinnt.
Beispielsweise kann sich die abnehmende
Kaufkraft einer Familie auf die
Bildungschancen der Kinder auswirken, wenn
der Nachhilfeunterricht nicht gewährleistet
ist und keine Schulbücher bereitgestellt
werden können. Die schwindende Kaufkraft
kann sich ebenso auf die Teilnahme am
öffentlichen Leben auswirken, insofern
Zeitungen und Fernseher nicht zur Verfügung
stehen oder nicht angemessene
Kleidungsstücke für Konzertbesuche die
sozialen Kontakte reduzieren.
Soziale Arbeit sehe ich genau auf das
Problem bezogen, den ‚Spill-over-Effekt’ zu
unterbinden, gebunden jedoch an das Problem,
nicht für andere Teilsysteme inkludieren zu
können. Am Beispiel des möglichst perfekten
‚Nachstellens’ von familienähnlichen
Situationen in Heimkontexten oder betreuten
Wohnformen, die als Familienersatz
fungieren, lassen sich die vergeblichen
Inklusionsbemühungen der Sozialen Arbeit
zeigen. Deshalb wird die Funktion der
Sozialen Arbeit auch als Arbeit an der
Erhaltung und Wiederherstellung der Chance
zur Inklusion beschrieben, die, um am
genannten Beispiel zu bleiben, ihren Fokus
auf die sozialpädagogische Familiehilfe
setzt.
Deine These ist, den gesetzlich
verbürgten Anspruch als symbolisch
generalisiertes Kommunikationsmedium der
Sozialen Arbeit anzunehmen. Welche Gründe
gibt es dafür?
Zum einen die schon erwähnten
Strukturmerkmale der Kommunikationsmedien.
Sie müssen sich mit dem Medium Anspruch und
den Strukturen des Systems Soziale Arbeit
kompatibel zeigen. Neben den
Strukturmerkmalen diskutiert unser
Arbeitskreis an der FH in Neubrandenburg
zurzeit die Form des Mediums Anspruchs.
Die Form im Sinne des Formkalküls
Spencer Browns?
Ja, und auch die der Form/Medium-Unterscheidung
nach Fritz Heider. Das ist, wie gesagt noch
vollkommen offen und ungeklärt. Die Form
nach Spencer-Brown wird differenztheoretisch
aus der Einheit einer
Zweiseiten-Unterscheidung gebildet, die sich
wiederum von etwas unterscheiden lässt. Auf
Anspruch bezogen, wäre die davon
unterschiedene Seite die des
Nicht-Anspruchs. Die Einheit der
Unterscheidung Anspruch/Nicht-Anspruch wird
durch den Anspruch markiert. Die Form des
Anspruchs wiederum bildet sich durch den
zweiten Schritt, der die Frage danach
stellt, wovon sich die Einheit ‚Anspruch’
unterscheidet. Die Einheit der
Unterscheidung Anspruch/Nicht-Anspruch
unterscheidet demnach alles, was sich als
möglicher Anspruch darstellt und was sich
der Anspruchsdefinition entzieht,
beziehungsweise nicht bearbeiten lässt. Die
Suche geht also in die Richtung, die durch
Anspruch/Nicht-Anspruch unterschiedene
Kommunikation der Sozialen Arbeit genau
definieren zu können. Die Unterscheidung der
sozialarbeiterischen Kommunikation, fast
hätte ich ‚hängt’ gesagt, von dem ab, was
sich nicht der Form des Anspruchs fügt und
sich damit vom System bearbeiten lässt. Das
könnten zum Beispiel die Fälle sein, die man
als Schicksal beschreibt, und an deren
Bearbeitung sich keine sozialarbeiterische
Kommunikation anschließt.
Entsprechend stellt sich die Codierung
der Sozialen Arbeit dar. Sie trifft genau
dieselbe Unterscheidung und lässt sich mit
Peter Fuchs als Sortierleistung beschreiben,
die jeweils den ‚Fall für Soziale Arbeit’
von dem des ‚Nicht-Falls’ unterscheidet. Die
Form der Unterscheidung Fall/Nicht-Fall
ergibt sich in analoger Weise zum Medium
Anspruch dadurch, dass auch sie sich von dem
unterscheidet, was sich weder den
Unterscheidungsseiten zuordnen lässt, noch
durch die Soziale Arbeit in eine
Fallkonstruktion umgewandelt werden kann.
Erweitert um das Kommunikationsmedium kann
die Codierung der Sozialen Arbeit als
Sortierleistung des Systems beschrieben
werden, das sich immer dann erkennt und
erkannt wird, wenn es um die Zuordnung von
‚Anspruchsfall’ und ‚kein Anspruchsfall’
geht.
Die erwähnte zweite Möglichkeit der
Formbestimmung liegt in der Anwendung der
Form/Medium-Unterscheidung. Form und Medium
unterscheiden sich im Anschluss an
Überlegungen Fritz Heiders durch die
Formierung von gleichen Elementen, die auf
der Form-Seite enger gekoppelt und auf der
Seite des Mediums loser gekoppelt sind. Hier
interessieren uns die Elemente des Mediums
Anspruch.
Lass uns noch mal auf Deine These
zurückkommen! Wenn man ihr folgt, würde das
heißen, dass jegliche sozialarbeiterische
Fallkonstruktion an das Medium Anspruch (und
damit an das Rechtssystem) gebunden wäre?
Das würde ich so sehen. Eine Gefahr
steckt allerdings darin, die Strukturen der
Sozialen Arbeit mit denen des Rechtssystems
zu verwechseln. An folgendem Beispiel kann
die Trennung der Systemstrukturen
verdeutlicht werden. Vor einigen Monaten
wurde der Anspruch auf die Übernahme der
Kosten von Bordellbesuchen durch das
Sozialamt eingeklagt. Das Amt weigerte sich
mit der Begründung, dass für den Fall kein
Anspruch vorgesehen ist. Die zusätzliche
Leistungserstattung wurde vom Amt also
zunächst abgelehnt, da der
Leistungsempfänger keinen Anspruch geltend
machen konnte. Dank der Möglichkeit,
Widerspruch und Klage einzureichen, musste
das Recht sich des Falls annehmen und zu
einer Entscheidung kommen. Es kam zu dem
Schluss, dass der Anspruch sehr wohl
besteht, die Kosten im Regelsatz aber schon
enthalten seien.
Ich stelle mir vor, dass sich die starke
Bindung der Sozialen Arbeit an das
Rechtssystem durch die Nebencodierung
‚Recht/Unrecht’ ergibt. Die Kommunikation
der Sozialen Arbeit greift auf den Nebencode
immer dann zurück, wenn sich die eigene
Sortierleistung nicht mehr hinreichend
scharf auf den Sachverhalt anwenden lässt.
Ob allerdings jegliche
sozialarbeiterische Fallkonstruktion an das
Medium Anspruch gebunden ist, wäre
interessant zu prüfen. Meine Suche nach
Gegenbeispielen ist noch auf keine
Fallkonstruktion der Sozialen Arbeit
gestoßen, die sich nicht auf die
schriftliche Fixierung von Ansprüchen
zurückführen ließe, sei es von Seiten des
Hilfebedürftigen aus betrachtet, oder von
der des Hilfeleistenden. Was sich zeigen
lässt, ist, dass die Rückbindung der
Sozialen Arbeit an das Medium Anspruch und
seine Vorläufer bis ins 15. Jahrhundert und
vielleicht noch weiter zurück reicht.
Da wäre die 1542 eingeführte
Schleswig-Holsteinische Kirchenordnung, die
als lokal wichtigste nachreformatorische
Gesetzgebung gilt, und wesentliche
Rahmenbedingungen der Armenfürsorge
festlegte. Oder die Lübecker Armenordnung
von 1601, in der die
Unterstützungsberechtigten von den nicht
berechtigten Leuten unterschieden wurden.
Die Einführung der Bettelzeichen ist zu
nennen, die die ehrlich Armen von den
unehrlich Armen unterschieden, um den
Missbrauch und die Erschleichung der Hilfe
verhindern zu können.
International betrachtet, verpflichtete
die englische Armengesetzgebung von 1601 die
sich aus der Armenpflege zurückziehende
Kirche derart, dass die Bedürftigen vor Ort
zu versorgen seien. Auch in Frankreich und
Deutschland nahm, hier durch die
verschiedenen Kombinationen von Armen-,
Siechen-, Werk-, Spinn-, Zucht- und
Tollhäusern und dort 1656 durch die
Errichtung der hôpitaux généraux, der Staat
für sich den Wegschluss der Leute, die die
Ordnung stören oder stören könnten, in
Anspruch. Die erstmalige Systematisierung
der Nächstenliebe, die gleichzeitig die
Soziale Arbeit von der staatlichen
Trägerschaft wieder ablöste und durch die
Organisierung von Hilfeaktivitäten den
modernen Formen der Sozialen Arbeit nahe
kommt, setzt dann 1848 durch die Gründung
der ‚Inneren Mission’ von Johann Hinrich
Wichern ein. In der staatlichen Fürsorge,
die sich mit der Einführung der
bismarckschen Versicherungspflicht nicht
mehr auf Mildtätigkeit, Barmherzigkeit oder
Mitleid abstützte, sondern auf rechtlichen,
politischen oder privatrechtlichen
Grundlagen Hilfe leistete, sehe ich das bis
heute erhalten gebliebene Fundament, auf
Ansprüche zurück zu greifen.
Wie wird der Anspruch symbolisiert?
Oder was bedeutet die Symbolisierung in
Bezug auf das symbolisch generalisierte
Kommunikationsmedium?
Der Kommunikation der Sozialen Arbeit
muss es gelingen, die an sich
unwahrscheinliche Hilfezumutung aufgrund
eines Anspruchs auf Hilfe zu symbolisieren.
Mit anderen Worten, soll die Aufforderung
zur Hilfeleistung Erfolg haben oder die
Aufforderung zur Hilfeleistung erfolgreich
abgewehrt werden, dann bedarf es einer
Symbolik, die die Erwartungen der an
Kommunikation beteiligten Personen
rechtfertigt.
Das Kommunikationsmedium der Sozialen
Arbeit wird deshalb, so meine These, über
Formulare symbolisiert.
Formulare bieten einen, dem jeweiligen
Anspruch entsprechenden vorgegebenen Text,
der an bestimmten Stellen ergänzt wird. Sie
bieten die Sicherheit, nur die speziell
geforderten Bedingungen mit den jeweils
eingetragenen persönlichen Beschreibungen so
zu kombinieren, dass dem Antrag entweder
stattgegeben, oder er abschlägig beschieden
wird. Das wäre der Idealtyp eines Formulars,
aber es lassen sich darunter genauso die
protokollierten Hilfeplangespräche,
Entlassungsberichte oder Einschätzungen
subsumieren, die als Bedingungen für die
Bewilligung des Anspruchs ausgewertet
werden.
Welche Konsequenzen für die Soziale
Arbeit siehst Du, wenn man das Medium als
Anspruch konzipiert?
Für das Tagesgeschäft der Sozialen Arbeit
sehe ich keine nennenswerten Veränderungen
oder Verschiebungen. Konsequenzen würde ich
jedoch in den Beschreibungsmöglichkeiten
vermuten, die sich mit dem Phänomen Soziale
Arbeit auseinandersetzen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass sich
durch diesen neuen Beschreibungsvorschlag
die Selbstbeschreibungen der Sozialen Arbeit
wandeln. Das setzt freilich voraus, dass die
Analyse des Kommunikationsmediums Anspruch
fortgesetzt und sein Verhältnis zur
Codierung, zur Programmebene, zur Operation,
zum symbiotischen Mechanismus oder zur
Kontingenzformel näher geklärt wird.
SozialArbeit.ch, Januar 2005 |