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Thema: Behinderung, Bewusstsein/Kommunikation
und Soziale Arbeit

Wie beschreiben Sie das Verhältnis von (behinderten) Körpern, Bewusstsein und Kommunikation? Wie gestalten sich die Kopplungen und mit welchen kognitiven und sozialen Resonanzen ist zu rechnen, wenn Behinderung auftritt?

Zunächst einmal muss man davon ausgehen, dass der Körper (hier als Abkürzung für das biologische System und das Gehirn), das Bewusstsein und die Kommunikation für sich jeweils Umwelten darstellen, die für das jeweilige System nicht erreichbar sind. Für das Ver­hältnis Körper/Bewusstsein lässt sich das verkürzt folgendermaßen beschreiben: Das Bewusstsein hat kaum eine Vorstellung über Körperzustände, es kann „seinen“ Körper nicht erreichen. Umgekehrt sind im Gehirn keine Gedanken zu finden.

Für Kommunikation kann der Körper in zweierlei Form relevant werden: Zunächst taucht er in der Kommunikation auf, wenn über ihn gesprochen wird. Dann ist er ein Thema der Kom­munikation. Darüber hinaus ist er „im Stillen“ wichtig: Sein Vorhandensein und seine „Zuar­beit“ werden von Bewusstsein und Kommunikation vorausgesetzt. Der Körper erbringt für das Bewusstsein Leistungen, die  es benötigt, um sich schließen zu können. Und erst, wenn psychische Systeme „arbeiten“, kann Kommunikation stattfinden. Anders formuliert: der Kör­per ist das ausgeschlossene Dritte, das „Stille“ in der Differenz von Bewusstsein und Kom­munikation. Der Körper ist also wichtig, er konturiert die Kopplung von psychischen und sozialen Systemen, und bedingt so mittelbar Kommunikation.

Allerdings „vergessen“ das sowohl psychische als auch soziale Systeme regelmäßig. Mehr noch: Im Laufe der Zeit prägen Bewusstsein und Kommunikation spezifische Anforderungen an den Körper aus, man denke etwa an Sprechlautstärke und – geschwindigkeit, den Um­gang mit bestimmten Körperzuständen wie Müdigkeit usw. Diese Anforderungen werden rasch selbstverständlich, die erst dann als solche auffallen, wenn Körper ihnen nicht mehr gewachsen sind. Wenn jemand nicht sprechen kann, hat er Mühe, sich sozial zu beteiligen und für die soziale Umwelt (etwa eine Interaktion) wird es schwierig, diese Person einzube­ziehen. Das ist die elementare Dimension, in der Behinderung für psychische und soziale Systeme relevant wird,  nämlich wenn dieses „stille“ Arbeiten in Frage steht. Dann tritt der Körper quasi in die Differenz von psychischen und sozialen Systemen ein, er wird plötzlich relevant – und meistens zum Problem.

Vielleicht wird das an zwei Beispielen plastisch: Kommunikation kann nicht „denken“, nicht „sehen“, oder „hören“. Das sind Leistungen, die psychische Systeme in Form von Wahrneh­mungsverarbeitung erbringen müssen, Kommunikation ist auf diese Kopplungsbedingung angewiesen. Was passiert aber, wenn diese Voraussetzbarkeit, wie im Falle von Blindheit, nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist? Dann müssen visuelle Offensichtlichkeiten und soziale Abkürzungen wie etwa Gesten plötzlich ausbuchstabiert werden. Es muss mehr kommuniziert werden und ausführlicher, es muss auch zwischen Sprech- und Körpersprache gewechselt werden, womit auch die Fehleranfälligkeit steigt. Es dauert länger, wird iterativer und sozial anstrengender. Ein anderer, von Peter Fuchs ausführlich beschriebener Extrem-„Fall“: Autismus. Hier wird es vor allem erschwert, natürliches Körperverhalten eines Indivi­duums gegen bewusstes, intendiertes Verhalten abzugrenzen. Es ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob eine Körperregung „einfach so“ stattfindet, oder gezielt ausgeführt wird. Es steht in Frage, ob ein betroffenes psychisches System intern über die Differenz von Selbst- und Fremdbeo­bachtung verfügt. Für die soziale Umwelt wird es schwieriger, aus einem sol­chen Verhalten Schlüsse zu ziehen, Vermutungen über Ziele, Wünsche, Bedürfnisse abzu­leiten und ent­sprechend darauf zu reagieren. Dann kann auf dieses Individuum kaum noch etwas zugerechnet werden, Erwartbarkeiten geraten ins Wanken. Wieder dehnt sich Kom­munikation zeitlich aus, wird aufwändiger und gerät in die Gefahr, an ein solchermaßen unklares Verhalten keine weiteren Mitteilungen anknüpfen zu können. Dann steht jedoch die Grundbedingung von Kommunikation in Frage – in einem solchen Extrem kann Behinderung also Kommuni­kation durchaus zum Erliegen bringen. Kurz gesagt: Behinderung produziert regelmäßig Strapazen, Belastungen für soziale Systeme, indem der Körper die Kopplungs­bedingungen von Bewusstsein und Kommunikation tangiert. In der Folge versuchen Sozial­systeme, entweder a.) mit diesen Belastungen umzugehen (Belastungskompensation: Rück­griff auf symbolisch generalisierte Kommunikationsmedien, vor allem in Familien über Liebe), sie b.) nach Möglichkeit zu transformieren (hier wird die Strapaze zum Gegenstand speziali­sierter Sozialsysteme, etwa bei Protestbewegungen oder Sozialeinrichtungen) oder sie c.) aus ihrem psy­chischen und sozialen  Einzugsbereich herauszuhalten (Belastungsvermei­dung). Dazu rechnet Kommunikation diese Strapazen personell zu, bearbeitet also die sozi­ale Adresse der betroffenen Person. Im Vermeidungsfall treten dann die bekannten Sozial­techniken auf, wie Stigmatisierung, Exklu­sion/Aussonderung und die damit oftmals einher­gehende organisierte Wegsortierung, die für die Betroffenen so einschneidend sind. Behin­derung, und das ist in dieser Lesart das Zent­rale, ist also nicht wie gemeinhin angenommen, die Eigenschaft von irgendjemand, sondern vorwiegend eine Belastung grundsätzlicher Ver­hältnisse psychischer und sozialer Systeme. Die Perso­nalisierung ist bereits eine basale Technik des sozialen Umgangs mit derartigen Problemen, sie ist Folge, und nicht Ursache. Das Problem selbst, die Belastung, ist an sich nicht aus der Welt zu schaffen, da Kopplungs­bedingungen prinzipiell nicht-intervenierbar sind. Nichts desto trotz stimuliert das Problem unablässig Anstrengungen der Problemlösung.

Behinderung hat für ein Individuum nicht ignorable Folgen im Hinblick auf die Mög­lichkeiten, die es dann noch hat, Mitglied einer Organisation zu werden. Wie kann man sich diese Kopplungsverhältnisse vorstellen?

Ich würde hier vielleicht nicht von Kopplungs- sondern eher von Inklusions-/Exklusionsverhältnissen sprechen, da Behinderung die Teilnahmebedingungen an sozialen Vollzügen beeinflusst. Dies wird für Individuen vor allem dann relevant, wenn Behinderung in die soziale Adressierung eingreift und somit Inklusionen/Exklusionen verändert. Mit Blick auf Organisationen kann der Umstand, dass ein Individuum als behindert angesehen wird, zweierlei bedeuten: erstens, dass Behinderung eine Adressierbarkeit für Organisationen begünstigt oder überhaupt erst begründet und zweitens, dass sie genau dies behindert. Dabei muss man unterschiedliche Inklusionsrollen unterscheiden und Leistungsrollen von Publikumsrol­len trennen. Leistungsrollen wären im Inklusionsbereich der Organisation vor allem die Mit­gliedsrolle, die relevante Publikumsrolle wäre die Klienten- oder Kundenrolle. Behinderung begünstigt nun vor allem die Inklusion in Publikumsrollen, offensichtlich etwa bei der Klientel von Einrichtungen der Sozialen Hilfe bzw. des Gesundheitswesens, wie etwa bei der „Mobi­len Behindertenhilfe“ oder einem Pflegeheim. Die soziale Strapaze der Behinderung ist hier letztlich zur strategischen Spezialisierung der Organisation geworden.

Exklusionswirkungen entfaltet Behinderung vor allem im Blick auf Leistungsrollen, zentral ist hier die Mitgliedschaft, was vor allem bei Unternehmen bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt wahrgenommen wird. Dort wird Inklusion, etwa in Form einer Einstellungsentscheidung, angesichts der erwartbaren sozialen Strapazen eher unwahrscheinlich.

Ein zweiter Umstand ist für die Einschätzung der organisationalen Wirkungen von Behinde­rung relevant: Zeit. Bis jetzt ging es hintergründig um die Entscheidung, ob ein bereits als behindert adressierbares Individuum in die Organisation „hinein“ kommt. Eine zweite Frage ist jene, was in einer Organisation geschieht, wenn offensichtlich wird, dass ein Mitarbeiter behindert ist bzw. wird. Dann „entsteht“ Behinderung im Binnen-, d.h. auch im Leistungsbe­reich der Organisation und die Frage ist, wie die Organisation damit verfährt. Grundsätzlich ist es für Organisationen im Leistungsbereich schwierig, Belastungskompensation zu betrei­ben, dazu fehlen absorbtive Kommunikationsmedien, wie etwa Liebe. Organisationen wer­den also tendenziell eher Belastungsvermeidung betreiben. Dabei wird vorwiegend versucht, das Problem zu verschieben. Das Problem kann etwa in eine andere Sozialformation hinein­gerückt werden, die im Binnenbereich der Organisation zuhauf auftritt: die Interaktion. Über Versetzung etwa können behinderte Mitarbeiter aus bestimmten, entscheidungssensiblen Interaktionszusammenhängen herausgehalten und in andere, weniger relevante Gegenden abgeschoben werden. So bleibt das Individuum formal Mitglied der Organisation, das soziale Problem wird jedoch quasi „kaltgestellt“. Die härteste Form der Belastungsvermeidung liegt letztlich in der Exklusion, sprich die Entlassung aus der Mitgliedschaft. Dann wird das Prob­lem gemeinsam mit der Person nach draußen befördert. Allerdings werden damit sofort moderne Gleichbehandlungsforderungen verletzt, ein solches Agieren wird sofort moralisier­bar und nicht umsonst existieren umfangreiche rechtliche Abfangmechanismen, die die sozi­ale Erträglichkeitsgrenze nach oben verschieben sollen. Unter Umständen sind also interne Abschiebungen eher realisierbar als die „harte“ Strategie. Allerdings kann Behinderung durchaus auch „nützlich“ für die Organisation sein, etwa, wenn sie sich für bestimmte Ent­scheidungszusammenhänge instrumentalisieren lässt. Behinderung wird dann gewisserma­ßen mikropolitisch interessant. Oftmals kann man beobachten, dass behinderte Mitarbeiter als sozial entlastende „Sündenböcke“, oder „Kasper“ fungieren, als „emotionale Batterie“ herhalten oder als „risikolose Informationsvermittler“ eingesetzt werden. Die Personen wirken in diesen Fällen als Medien der Konfliktregulierung dritter Sozialsysteme, die dazu beitragen, dass es in der Organisation via Entscheidung „weitergeht“. Dabei spielt nicht etwa ein „unmoralischer“ Operator mit, der Integrationsbemühungen ignoriert oder konterkariert. Viel­mehr geht es die soziale Regulierung von Strapazen. Die Organisation kann dabei als ein Meister strategischer Belastungsabwehr gelten. Dass das für betroffene Individuen hoch­problematische Folgen hat, liegt auf der Hand. Sie befinden sich tendenziell in einer Exklusi­onsdrift (Fuchs) aus Leistungsrollen und in einer Inklusionsdrift in organisierte Publikumsrol­len. Das Problem besteht darin, dass mit der sozialen Festlegung von Behinderung für das Individuum auch Erwartungen hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Leistungsfähigkeit und ihrer prinzipiellen Kompetenzen verbunden sind. Ein Ausloten von weiteren Kompetenzen, ein Experimentieren mit anderen Erwartbarkeiten, sprich ein Ausarbeiten von Karriereoptionen wird unter derartigen Adressierungsbedingungen kaum möglich, zumal die fortwährende Inklusion in Fürsorgeorganisationen eine Kompetenzentwicklung immer  stärker einschränkt.

Lassen sich Unterschiede zwischen wirtschaftlichen und sozialen Organisationen bei der Berücksichtigung von Behinderung ausmachen?

Provokant formuliert: Nein. Dies gilt vor allem hinsichtlich des Zugangs zur Mitgliedschafts­rolle. Behinderte Bewerber sehen sich in Sozialeinrichtungen oftmals ähnlichen Einstellungs­vorbehalten als in Unternehmen ausgesetzt. Die Exklusionstendenzen sind dabei in beiden Fällen ähnlich, dies ist primär bedingt durch die prinzipielle Programmierung der Organisa­tion und weniger durch ihre funktionssystemische Zurechnung. Fraglich ist jedoch, wie speziell Sozialeinrichtungen den moralischen Druck, der bei Unternehmen im Falle von Inklusionsvorbehalten sofort auf den Plan tritt, ablenken können. Das funktioniert vor allem über zwei Umstände. Zum einen können Sozialeinrichtungen das moralische Problem rasch zum Problem „der anderen“ umdefinieren. Eine Mobile Behindertenhilfe ist angetreten, um das Problem, dass Behinderte bei anderen haben, zu lösen. Insofern ist wird es akzeptabler, unter  Effizienzgesichtspunkten nur bestimmtes Personal zu verwenden. Eine derartige Organisation will, platt gesprochen, „Gutes tun“ und muss dabei zur Realisierung auch hin und wieder billigend auf „Schlechtes“ zurückgreifen. Der zweite Umstand liegt in der Tren­nung von Klient und Finanzier. Eine Sozialeinrichtung kann sich „unsozial“ verhalten, sie kann dafür jedoch regelmäßig (noch) nicht durch ihr Klientel dafür durch finanzwirksames Verhalten (etwa Anbieterwechsel) finanziell „bestraft“ werden. Die Finanzierung erfolgt über Dritte. So kann unter Umständen eine Einrichtung weiter arbeiten, unabhängig davon, wie moralisch integer sie arbeitet. Natürlich kann in Extremfällen derartiges Verhalten themati­siert und problematisiert werden. Es bedarf allerdings einer deutlich höheren Anstrengung von Protest und Massenmedien sowie entsprechender Resonanzen in Politik und Recht, als dies etwa im Falle „unmoralischer“ Unternehmen der Fall ist. Wie grundsätzlich resistent „soziale“ Organisationen, gerade im Bereich der Behindertenhilfe gegen Moralisierung sind, zeigt etwa das Beispiel der deutschen „Werkstatt für Behinderte (WfB)“, bei der es Jahre und Jahrzehnte gedauert hat, bis es zu Reformanstrengungen kam. Natürlich gibt es aber auch Unterschiede, die etwa in der unterschiedlichen Stellung als Kunde bzw. Klient begründet sind.

Wie wird versucht (durch Integrationsfachdienste beispielsweise) Inklusionsverhält­nisse wahrscheinlicher zu machen?

Im Wesentlichen betreiben derartige Beratungs- und Begleitungseinrichtungen den Versuch einer Adressreparatur. Sie arbeiten an den „Bildern“, die über Menschen angefertigt werden, sie verändern die soziale Person. Sie versuchen, etwa über Bewerbertrainings, über Visi­onsbildung und Kompetenzentdeckung bei und mit den Betroffenen, die Adressierung der Individuen so zu verändern, dass sie wieder anschlussfähig und Einstellungsentscheidungen wahrscheinlicher werden. Es wird nach Können und Kompetenzen jenseits der stigmatisie­renden Generalität von Behinderung gefahndet und versucht, genau das, was Bewerber vermögen, auch als organisational verwertbare Leistung adressabel zu machen. Denn erst, wenn Können adressierbar wird, rückt eine Person in die Nähe einer (geeigneten) Stelle. Der zweite wichtige Punkt ist die Kompensation sozialer Lasten. Der Integrationsfachdienst bzw. die Arbeitsassistenz stellt sich als außerbetrieblicher Kompensator der behinderungsindu­zierten Strapaze dar. Sie begleiten, stellen Zeit zur Einarbeitung zur Verfügung, vermitteln, „dolmetschen“, überbücken unterschiedliche Zeitlichkeiten, regulieren Konflikte. Dabei ope­rieren die Integrationsberater hinreichend paradox: Sie treten in dem Bemühen auf, das Problematische in der sozialen Person des behinderten Bewerbers zum Verschwinden zu bringen. Indem sie aber dafür gerade persönlich in Erscheinung treten, wirken sie als Bestä­tigung des damit verbundenen Problems. Insofern verschärfen sie zunächst das Problem, gegen das sie arbeiten. Das macht sie jedoch keineswegs überflüssig. Derartige Instanzen sind wichtig, um innerhalb der Organisation in der Auseinandersetzung mit dem sozialen Konstrukt und der Strapaze Zeitfenster für Reflexionen aufzumachen. Dies kann helfen, ver­härtete Erwartungen wieder aufzuweichen und Deutungsmuster wieder mit Kontingenz zu versehen. Insofern intervenieren Fachdienste in organisationale Sinnstiftungsprozesse, indem sie Gegenbeobachtungen anfertigen, und organisationsinterne Bilder damit konfron­tieren. Dabei stehen diese sozialen Dienste einem Grundproblem gegenüber: Sie können kaum eine eigenständige Autorität bei der betreuten Organisation aufbauen. Sobald Integra­tionsfachdienste Unterstützung bei der Beschäftigung behinderter Bewerber anbieten, rea­gieren sie nicht wie ihre Kollegen aus der klassischen Organisationsberatung auf ein organi­sationsinternes Problem, für das diese entsprechende Lösungen parat haben. Fachdienste müssen erst im Unternehmen ein Problem hineintragen, um sich dann als dessen Lösung anzubieten. Allerdings kann sich das Unternehmen mit der Hinauskomplementierung des Fachdienstes sowohl des Problems als auch der Lösung sehr einfach entledigen. Derartige Dienste können sich innerbetrieblich nur schwer legitimieren. Bislang wurde das vorwiegend der Ignoranz von Vorständen (also von Personen) zugerechnet. Dahinter steckt jedoch ein organisationales Problem, dass bislang auch deswegen übersehen wurde, da die Organisa­tion als eigenständiger Adressat des Fachdienstes neben der Person des behinderten Be­werbers bislang kaum eine Rolle spielte. Man wird die Organisation und ihre Eigenregulie­rungen in Zukunft allerdings ernster nehmen müssen, um einen grundsätzlichen Umgang sowohl mit dem grundsätzlichen Problem der Belastungsinduktion, wie auch mit dem Interventionsproblemen von Unterstützungsorganisationen zu finden.

© SozialArbeit.ch, September 2004

 
Dr. Ralf Wetzel: BWL-Studium, systemtheoretische Promotion zur Organisationstheorie der Behinderung, jetzt wiss. Mitarbeiter an der Professur für Innovationsforschung und nachhaltiges Ressourcen-management, TU Chemnitz.
 

 
 
  Wetzel, Ralf: Eine Widerspenstige und keine Zaehmung. Systemtheoretische Beitraege zu einer Theorie der Behinderung. 2004
 
  Wetzel, Ralf: Mit Unternehmen kooperieren. Einsichten in wirtschaftliches Denken für Integrationsberater und soziale Berufe.
(erscheint im Oktober 2004, Rainer Hampp Verlag)
 

Wetzel Ralf, Vordank, Tino (2004): Helfer als Manager?
Von veränderten Anforderungen und Vorschlägen für ihr Training

 

Publikationen (pdf, 2S., 63KB) von Ralf Wetzel